BAföG

Grundsätzliche Informationen zum Studieren mit Unterstützung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) an der JGU erhalten Sie im Rahmen der Studieninformationen der Universitätshomepage sowie der Förderungsabteilung. Über diese Stellen der Universität erfolgen der Erstantrag und alle Wiederholungs- bzw. Folgeanträge.

Ab dem 5. Fachsemester erhalten Sie BAföG in der Regel nur noch nach Vorlage bestimmter Leistungsnachweise. Einen entsprechenden BAföG-Report als Nachweis Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können Sie sich im Studienbüro Ihres Kernfaches ausstellen lassen. In unserem Institut bekommen Sie diesen bei Ihrer Prüfungsmanagerin. Am besten Sie geben vorher kurz per E-Mail Bescheid, was genau Sie benötigen.

Für die Bestätigung des BAföG-Anspruches müssen 80 Leistungspunkte zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht sein. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestätigung bereits am Anfang des vierten Semesters einholen können. Das Ende des vierten Semesters (meist der 31.3. bzw. 30.9.) ist lediglich der letzte Abgabetermin. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu organisieren und bedenken Sie, dass die Sprechstunden der MitarbeiterInnen in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel seltener stattfinden als während der Vorlesungszeit.

Falls Sie für das BAföG-Amt ein vorläufiges Abschlusszeugnis (Bestätigung Ihres Studienabschlusses) benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereiches 05.

Das bisher praktizierte, zweischrittige Verfahren mittels Leistungsübersicht plus Bestätigung durch die BAföG-Beauftragten des jeweiligen Fachs auf dem rosafarbenen Formblatt 5 entfällt.